Herpesvirus
DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG(FN) informiert:
Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab 2023: Jetzt frühzeitig vorbereiten!
Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung sind bald ein Muss für den Turnierstart
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die ordnungsgemäß gegen Influenza und gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sind. Dies hat der
Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Juli 2021 beschlossen. Das Jahr 2022 soll als Übergangsjahr für die Immunisierung gegen EHV-1 genutzt werden. Für alle Turnierreiterinnen
und Turnierreiter heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um auch ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen
zu können.
Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN ab dem
1. Januar 2023 neben der Impfung gegen Influenza auch die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei muss folgendes Impfschema berücksichtig werden:
Grundimmunisierung:
Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!
Besteht aus 3 Impfungen:
Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen nach der ersten Impfung
Zweite Impfung bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 3 bis höchstens 4 Monaten nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe)
Auffrischungsimpfung:
Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen
In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 verfügbar. Wichtig ist, dass bei den ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung nicht zwischen
Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden.
Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu
grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei denen keine Information über eine Grundimmunisierung vorliegt, gilt: Die Impfungen innerhalb der
letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen (analog zur Influenza-Impfung) erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Werden diese
Bedingungen nicht erfüllt, ist eine neue Grundimmunisierung erforderlich.
Weitere Information zum Thema Impfung gibt es unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung
2. März 2021 (Quelle: Pferdeklinik in Parsdorf GmbH)
Aus brandaktuellem Anlass sowohl im Großraum München als auch auf internationaler Ebene (in Valencia) möchten wir euch heute über das Equine Herpesvirus 1 ( #EHV-1) informieren.
Das Equine Herpes Virus 1 kommt weltweit vor u ist eng verwandt mit dem EHV-4 Typ. Bei einem Ausbruch kommt es jedoch bei EHV-4 in der Regel nur zu Atemwegserkrankungen, wohingegen es bei dem gefürchteten EHV-1-Typ zu Aborten oder neurologischen Störungen kommen kann. Im schwersten Verlauf führt dies zu einer Myeloencephalitis, welche durch Gefäßschädigungen im Rückenmark und Gehirn entsteht.
Neurologische Symptome können sein:
- plötzlicher Beginn mit rascher Verschlechterung binnen 48 h
- Fieber (38,5-41°C)
- Hinterhandschwäche, Zehenschleifen
- Kopfschiefhaltung
- Ataxie (gestörte Bewegungskoordination) auch vor allem in der Hinterhand
- Inkontinenz und/oder Kotabsatzprobleme
- Respirastorische Symptome (wie EHV-4)
Wie wird es übertragen?
Das Virus wird über Nasen-und Augenausfluss infizierter Tiere übertragen, sowie über infiziertes fetales Material.
Jedoch ist auch eine Infizierung durch Tröpfcheninfektion direkt von einem Pferd auf das nächste möglich.
Diagnose?
Neben den klinischen Symptomen werden bei den Pferden Nasentupfer und/oder serologische Blutuntersuchungen auf Antikörper durchgeführt.
Bei Aborten werden Fetus und Plazenta an die Pathologie geschickt.
Was könnt ihr als Besitzer vorbeugend tun?
Unsere Empfehlung: Impfen!
Erwiesenermaßen schwächt eine Impfung klinische respiratorische Symptome ab und reduziert die Virusausscheidung. Durch die verminderte Ausscheidung wird die Häufigkeit von Aborten
vermindert.
Was ist bei einem Ausbruch zu tun?
- (Noch) klinisch unauffällige Pferde von den erkrankten Pferden trennen!
Wie? Durch die drei i-Formel: identify (erkennen), investigate (Erregernachweis) und isolate (Isolierung) - #HYGIENE #HYGIENE #HYGIENE- Kein Pferd verlässt den Betrieb bis der Tierarzt die Freigabe gibt.
Wir wissen, dass das ein schwieriges Thema ist und es viele Pferdebesitzer in Angst versetzt. Trotzdem: kühlen Kopf bewahren!
Sprecht euch mit eurem Tierarzt ab und fragt bei Unsicherheiten nach.