Equidenpass, Transponder usw.

Grundsätzlich gilt: Jedes Pferd benötigt einen Pferdepass (Equidenpass)

 

Aus dem Alltag unseres Kreistierzuchtberaters Dirk Fellmin

In den Aufgabenbereich eines Kreistierzuchtberaters fällt u.a. die Registrierung von Pferden und Ponys zur Ausstellung eines Pferdepasses.

Wenn Dirk Fellmin zur Ausstellung eines solchen Equidenpasses in einen Pferdebetrieb gerufen wird, stellt er mittels eines Ablesegerätes zunächst fest, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal ein Transponder (Chip) bei dem betreffenden Pferd/Pony gesetzt wurde.

(Zur Erklärung: Bei Ausstellung eines Equidenpasses wird neben der Registrierung von Farbe, Abzeichen und Geburtsdatum auch ein Chip (Transponder) in die linke Halsseite des Pferdes/Ponys gesetzt, der mit einer Nummer versehen ist, anhand dessen man das Tier jederzeit wieder zuordnen kann).

Ist ein solcher Chip im Hals des Pferdes vorhanden, der Pass aber nicht auffindbar, muss der Pferdebesitzer (d.h. i.d.R. der Käufer des Pferdes) bei der passausstellende Stelle (zuständiger Zuchtverband) eine Zweitschrift dieses Equidenpasses beantragen. Dies geht nur mittels eines Notars.

Ist ein solcher Chip noch nicht vorhanden, prüft Dirk Fellmin, ob das betreffende Pferd/Pony einen Brand hat. Ist dies der Fall, muss der Pferdebesitzer sich ebenfalls an den passausstellenden Zuchtverband wenden.

Ist weder ein Chip noch ein Brand vorhanden, notiert der Kreistierzuchtberater Geburtsdatum und Farbe des Tieres und zeichnet die Abzeichen in das sog. "Diagramm" ein, das später Teil des Pferdepasses wird. Sodann wird der Transponder gesetzt.

(Zur Info: Nach der VIEHVERKEHRSORDNUNG darf man kein Pferd/Pony ohne Equidenpass erwerben (Übernahmeverbot). Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Andererseits gibt es allerding kein Abgabeverbot, d.h. dem Verkäufer ist es nicht untersagt, Pferde ohne Pass abzugeben.

In der Praxis geschieht es aber meist aus Unwissenheit sehr häufig, dass Pferdekäufer ein Pferd ohne den entsprechenden Pferdepass erwerben.

 

Gebühren für die Ausstellung eines Freizeitpferdepasses:

Hoftermin: 50 Euro/je Pferd (an den KPZV); 37 Euro zzgl.MwSt und Versandkosten (an die FN)

Bei Pferdezüchtern, wie sie beispielsweise in unserem Kreispferdezuchtverein betreut werden, erfolgt die Registrierung der Fohlen mittels des Deckscheins/Abfohlmeldung der in das Zuchtbuch eingetragenen Zuchtstute. Hier kann für die Ausstellung des Pferdepasses neben des Setzens des Transponders zusätzlich auch ein Brand des jeweiligen Zuchtverbandes auf den linken Hinterschenkel des Fohlens erfolgen. (Nur im Hannoveraner Verband ist dieser Brand verpflichtend).

Ist die Mutter des Fohlens noch nicht als Zuchtstute in einem Zuchtverband eingetragen, kann dies entweder auf einer Fohlenschau durch eine Richterkommission geschehen oder bei einem Hoftermin durch den Kreistierzuchtberater gemacht werden.

 

Equidenpass eines Pferdes mit bei einem Zuchtverband eingetragenen Eltern
Transponder-Nummer

Allgemeine Info zum TRANSPONDER: Der Transponder enthält eine 15-stellige Nummer. Diese beginnt bei Pferden, die in Deutschland registriert werden, mit "276". Die nachfolgenden Ziffern variieren, so dass jedes Pferd/Pony eine individuelle Transponder-Nummer bekommt, durch die es jederzeit identifiziert werden kann.

Diese Transponder-Nummern werden für Pferdepässe mit Abstammungsnachweis bei den jeweiligen Zuchtverbänden registriert (z.B. für Warmblutpferde unseres KPZV beim Hannoveraner Verband; für unsere Ponys, Kleinpferde und Kaltblüter beim Rheinischen Pferdestammbuch). Die Transponder-Nummern der Freizeitpferdepässe werden bei der FN gespeichert.

Eine Registrierung aller Transponder-Nummern findet außerdem in der HIT-Datenbank (Herkunftsinformationssystem Tier) statt.

(Fotos zum Vergrößern anklicken)